KfW-Schnellkredit – Erhalten Sie risikofreie Unterstützung in Corona-Zeiten

Insbesondere in diesem Jahr unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, EinzelunternehmerInnen und FreiberuflerInnen, die aufgrund der Corona Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind mit Hilfe eines Schnellkredits, um deren Liquidität sicherzustellen.

Die Unterstützung kann sowohl von Unternehmen genutzt werden, die negativ von Corona betroffen sind und beispielsweise Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben als auch von Unternehmen, die von Corona profitieren konnten, beispielsweise durch einen Produktionsanstieg und den damit verbunden Liquiditätsbedarf nicht mehr decken können. Insgesamt wurden von der KfW 2020 mehr als 95.000 Kreditanträge entschieden, wovon 97 % auf kleine- und mittelständische Unternehmen mit einem Kreditvolumen kleiner als 3 Millionen Euro entfallen.

Voraussetzungen

Abweichend von der Beantragung von herkömmlichen Krediten, beinhaltet der KfW-Schnellkredit keine Risikoprüfung seitens der Hausbank oder der KfW.

Die Förderung durch die KfW setzt lediglich ein gesundes Unternehmen voraus. Dies bedeutet, dass das Unternehmen gemäß EU-Definition zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein darf, die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist und die Hausbank keine Kenntnisse über ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen sowie Stundungsvereinbarungen hat. Zusätzlich muss das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt sein, um die Förderkriterien der KfW einzuhalten.

Kredithöhe

Der Kredithöchstbetrag beläuft sich pro Unternehmen(-sgruppe) auf maximal 800.000 €.

    • Bis zu 10 MitarbeiterInnen maximal 300.000 €
    • Mehr als 10 und bis zu 50 MitarbeiterInnen maximal 500.000 €
    • Mehr als 50 MitarbeiterInnen 800.000 €

Entscheidend für die Ermittlung der Mitarbeiteranzahl, sind sämtliche MitarbeiterInnen mit einem laufenden Arbeitsvertag zum Stichtag 31.12.2019 (ausgenommen Leih- und Fremdarbeiter).

    • MitarbeiterInnen mit bis zu 20 Wochenstunden, Faktor 0.5
    • MitarbeiterInnen mit mehr als 20 und bis zu 30 Wochenstunden, Faktor 0.75
    • MitarbeiterInnen mit mehr als 30 Wochenstunden, Faktor 1.0
    • Geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis, Faktor 0.3

Die Rolle und Risikoprüfung der KfW

Die KfW übernimmt im Rahmen des Schnellkredits die Rolle als Risikopartner für die begleitende Hausbank des Unternehmens. Der Kreditantrag des Unternehmens wird in der Praxis zu Beginn weiterhin an die zuständige Hausbank gestellt und im Anschluss ohne Prüfung an der KfW weitergeleitet. Die KfW übernimmt 100 % des Risikos der Hausbank ohne die Bestellung von Sicherheiten.

Die Rückzahlung des Kredits beträgt maximal 10 Jahre (inkl. 2 tilgungsfreier Jahre), wobei es jederzeit möglich ist den Kredit vollständig ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuzahlen.

Bei Nichtausschöpfung der maximalen Kreditsumme ist ein zweiter Kreditantrag bei der gleichen Hausbank möglich, wobei hier ebenfalls keine Bereitstellungsprovisionen seitens der Bank anfallen.

Weitere Informationen bezüglich des KfW-Schnellkredits finden Sie hier.

 

Gerne helfen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit und unterstützen Sie bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits. Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne über unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt telefonisch bei uns unter 0611 – 99 94 00.