Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

 

Digitale Technologien und digital geschulte Mitarbeiter sind in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch gibt es in vielen Unternehmen noch immer großen Digitalisierungsbedarf. Das hat auch die COVID-19 Pandemie teilweise schonungslos offengelegt.

Aufgrund mangelnder IT-Kompetenzen und einem vergleichsweise hohen Kostenaufwand scheut der Mittelstand oft noch den entscheidenden Schritt zur Digitalisierung.

Hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ an. Durch finanzielle Zuschüsse sollen insbesondere kleine- und mittelständische Unternehmen bei Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen unterstützt werden.

Der Antrag auf Förderung kann seit dem 07. September 2020 bis einschließlich Dezember 2023 gestellt werden.

 

Welche Themen werden gefördert?

Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen:

  • Das Modul „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware.
  • Das Modul „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt den Mitarbeitern das notwendige Digitalisierungs-Know-how.

Die Förderung kann in einem oder in beiden Modulen beantragt werden.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten und
  • einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zum 31. Dezember 2021 beträgt die maximale Förderquote je nach Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte.
Ab dem 01. Januar 2022 beträgt die maximale Förderquote je nach Unternehmensgröße bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte.

Eine erhöhte Förderung (Bonusprozentpunkte) erhalten:

  • mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette beziehungsweise in einem Wertschöpfungsnetzwerk, die gleichzeitig investieren: plus 5 Prozentpunkte
  • Investitionen in die Qualifizierung und in Technologien mit dem Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz: plus 5 Prozentpunkte
  • Unternehmen in strukturschwachen Regionen: plus 10 Prozentpunkte

Die individuelle Förderquote steigt maximal um 20 Prozent, auch wenn alle drei Bedingungen für eine Erhöhung erfüllt sind.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro und kann auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden, wenn das Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks seinen Antrag stellt.

 

Was gilt es zu beachten?

Die Vergabe des Zuschusses erfolgt durch ein Losverfahren. Die aktuellen Daten der Ziehungen finden Sie hier.

 
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Förderrichtlinie