Die Rolle der Steuerberatung in der Nachfolgeregelung

Für eine reibungslose Unternehmensnachfolge müssen auch steuerrechtliche Aspekte und Regelungen beachtet sowie umgesetzt werden. Welche Rolle die Steuerberatung in einer Unternehmensnachfolge einnimmt, wurde uns von Frau Annette Blanche erläutert.

Frau Blanche ist seit 2004 geschäftsführende Gesellschafterin der Blanche Steuerberatungsgesellschaft mbH in Wiesbaden, die neben der Unternehmensnachfolge auch die Bereiche der Steuerberatung und -planung sowie der Finanzbuchhaltung betreut.

 

Die Unternehmensnachfolge

Eine Vermögensübertragung bedarf guter Planung und vor allem Weitsicht, deswegen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen und Beratern, welche sämtliche Planungs- und Umsetzungsschritte begleiten. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

  1. Erarbeitung eines individuellen Vermögensnachfolgekonzepts mit dem Mandanten, auf der Basis der Vermögens- und Familiensituation, welches mit einer Bewertung des Unternehmens einhergeht.
  2. Darstellung und Abwägung von alternativen Nachfolgeinstrumenten, wie testamentarische Lösungen, Testamentsvollstreckungen oder Familienstiftungen.
  3. Erarbeitung der vertraglich notwendigen Dokumentation, insbesondere des Familiengesellschaftsvertrages nebst Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen und Anteilsübertragungsverträgen.

Weitere Leistungen umfassen die Steueroptimierung für Erbschafts- oder Schenkungssteuern, die Klärung der Vollmachtsverhältnisse, die Abstimmung von Unternehmertestament und Gesellschaftsverträgen.

Die wichtigsten Ziele des Nachfolgeprozesses sind die Sicherung und der dauerhafte Erhalt des Unternehmens, die finanzielle Absicherung des Übergebers und dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens während des Prozesses nicht beeinflusst wird.

 

Die Familienstiftung

Die Familienstiftung soll als eine Form exemplarisch erläutert werden. Sie ist eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird daher nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen, weswegen es als die starrste Form der Bündelung des Familienvermögens zählt.

Die Stiftung ist selbstständig und gehört sich selbst. Eine Familienstiftung hat im Gegenteil zu Kapitalgesellschaften oder Vereinen weder Mitglieder noch Gesellschafter. Sie besteht vielmehr aus einem Vermögen und einer Satzung, in der festgehalten wird, zu welchem Zweck das Vermögen verwendet wird und wie die Verwaltungsorgane definiert sind.

Dadurch fehlt die notwendige Flexibilität, um auf rechtliche, wirtschaftliche oder familiäre Änderungen reagieren zu können.

Entweder zu Lebzeiten oder im Erbfall bringt der Stifter Privat- bzw. Betriebsvermögen in die Stiftung ein, womit es den Familienmitgliedern entzogen wird. Dabei kann es sich um Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder sogar Kunstgegenstände handeln. Im Rahmen der Übertragung von Vermögenswerten fällt Schenkungssteuer an.

Grundsätzlich werden Familienstiftungen in private und unternehmensbezogene Formen unterteilt, letztere ist häufiger vertreten.

Vorteile
  • Einfache Gründung
  • Einfluss des Stifters
  • Individuelle Ausgestaltung
  • Effektiver Vermögensschutz
  • Erbrechtliche Planbarkeit
  • Haftungsbeschränkung auf Stiftungsvermögen
  • Keine Bilanzpflicht
  • Steuervorteile

Für die Gründung müssen lediglich die Stiftungsorgane eingesetzt und die Stiftung mit Kapital bzw. Vermögen ausgestattet werden. Nachdem der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, erhält die Stiftung ihre Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.

Der Stifter hat die Möglichkeit, den förderungswürdigen Zweck selbst zu bestimmen, sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen. Das bedeutet, dass nicht nur das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden kann, sondern auch der Kreis der Begünstigten klar abgrenzbar ist.

Einer der bedeutendsten Vorteile von Familienstiftungen ist der effektive Vermögensschutz. So ist eine Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie, beispielsweise durch Erbschaft oder Scheidung, nicht möglich. Auch einer Zerschlagung des Unternehmens wird auf diesem Weg vorgebeugt, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten.

Ein weiterer überaus wichtiger Vorteil von Familienstiftungen besteht in der vor allem langfristigen erbrechtlichen Planbarkeit. Denn Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert.

Durch eine klare Struktur der Stiftung können eventuelle Erbschaftsstreitigkeiten so bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen.

Die Familienstiftung kann dem Stiftungsinhaber als auch seiner Familie steuerliche Vorteile bieten, allerdings muss alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer entrichtet werden, die sich auf Dauer nachteilig auf den Familienbesitz auswirken kann.

Nachteile
  • Gründung bedarf Kapitaleinsatz bzw. Vermögen
  • Konkreter Stiftungszweck
  • Keine Ausschüttung des Vermögens
  • Unkündbarkeit der Stiftung
  • Erbersatzsteuer
  • Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Aufsicht und Kontrolle

Ein Nachteil von Familienstiftungen ist unter anderem das hohe Startkapital oder -vermögen von mindestens 50.000 Euro. Der genau definierte Stiftungszweck kann auch ein Nachteil sein, denn er ist nur äußerst bedingt variabel und die Begünstigten können lediglich wiederkehrende Zahlungen erhalten. Außerdem unterliegen diese Ausschüttungen der Steuerpflicht gemäß §43 des Einkommensteuergesetzes (EstG).

Darüber hinaus haftet die Stiftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters. Ein weiterer bedeutender Nachteil von Familienstiftungen ist die staatliche Beaufsichtigung. So unterliegen Familienstiftungen, wie andere Stiftungen auch, der Aufsicht und Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.

Grundsätzlich sind Familienstiftungen relativ unflexibel, sie bieten zwar Stabilität, aber Satzungen können nur schwerlich verändert werden und auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.