Unternehmensbewertung unter COVID-19 Bedingungen

Eine Unternehmensbewertung durchzuführen war schon immer eine Herausforderung. Viele unterschiedliche Faktoren sind zu berücksichtigen und eine Reihe von Fachkenntnissen und Erfahrung sind notwendig, um diese Leistung anbieten zu können.

Bei allen Regularien, die insbesondere das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt hat, treffen in der Praxis unterschiedliche, zum Teil auch subjektive Wertvorstellungen aufeinander.

Nun erschwert die Corona Krise seit nun über einem Jahr die wirtschaftliche Situation von Unternehmen und damit auch die seriöse Bewertung von Unternehmen. Mit der Corona Krise einhergehend folgten Unterbrechungen der globalen Lieferketten, eine geschwächte Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen sowie beispielsweise Rückgänge im Hotel- und Gaststättengewerbe, der Reisebranche und in jeglicher Form der Veranstaltungen.

Die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation ist durch große Unsicherheiten geprägt. Dies führt im Rahmen von Planungsrechnungen oder Annahmen, die für eine Unternehmensbewertung zu treffen sind, zu besonderen Herausforderungen.

 

Unternehmensbewertung

Der Unternehmenswert basiert auf der Prognose zukünftiger Zahlungsströme und stellt somit die Ermittlung eines kalkulierten Zukunftserfolgswertes dar.

Inwiefern zukünftige Zahlungsströme und deren Auswirkungen auf Kapitalkosten zu prognostizieren sind, stellt uns als Unternehmensbewerter vor neue Fragen, die es zu klären gilt.

 

Auswirkung auf die Planung zukünftiger Zahlungsströme

Die integrierte Planungsrechnung bildet eine möglichst realistische Schätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens ab.

Bei einem unsicheren Marktumfeld, wie es in Zeiten der Corona Pandemie der Fall ist, wird eine Unternehmensbewertung, die lediglich auf einem möglichen Szenario fußt, in den meisten Fällen nicht zum gewünschten Ziel führen, da die Unsicherheiten dabei nicht ausreichend abgebildet werden können.

Vielmehr sollten Überlegungen zu weiteren möglichen Szenarien angestellt werden, die gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet werden.

Folgt man dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW), so werden drei Szenarien bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie diskutiert: eine unmittelbare Erholung („V-förmiger Verlauf“), eine verzögerte Erholung („U-förmiger Verlauf“) oder eine langfristig negative Entwicklung („L-förmiger Verlauf“).[1]

Hinsichtlich des Eintritts der drei Szenarien erscheint derzeit ein U-förmiger Verlauf aufgrund des vorhandenen Impfstoffs und des bereits fortgeschrittenen Stadiums der Pandemie am wahrscheinlichsten.

Es muss besonders herausgestellt werden, dass die Folgen der Krise unternehmensindividuell je nach Branche, Märkten und Geschäftsmodell zu beleuchten und in der integrierten Unternehmensplanung bzw. den jeweiligen Szenarien zu berücksichtigen sind.

Eine einzelfallspezifische Bewertung des Unternehmens ist demnach unerlässlich. Staatliche Zuschüsse und Unterstützungsleistungen sind als Sondereffekt in den jeweiligen Jahren der Planung anzusetzen, bleiben aber in der ewigen Rente unberücksichtigt.

 

Auswirkungen auf die Risikoprämie / Kapitalkosten

Die langfristige Ausrichtung der Zukunftserfolgswertverfahren nach IDW S 1 i.d.F. 2008 erlaubt und erfordert es, Kapitalmarktdaten langfristig zu beurteilen und kurzfristige Ausschläge und mögliche Übertreibungen der Kapitalmärkte als momentanen und nicht zwingend langfristigen Stimmungsindikator einzuordnen (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 91).

Laut IDW sind demnach auch in Krisenzeiten Kapitalmarktdaten anhand langfristiger Analysen von Renditen zu beurteilen.

Der Kapitalisierungszins orientiert sich in einer Krise an langfristigen Analysen von Renditen. Der fachliche Hinweis des IDW Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) sieht diesen in einer Größenordnung von 7,0 bis 9,0 Prozent (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) und bei einer Marktrisikoprämie in einer Größenordnung von 6,0 bis 8,0 Prozent (ebenfalls nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern).

Im Ergebnis sieht das IDW daher keine Notwendigkeit, die bisherige Methodik zur Ermittlung der Kapitalkosten anzupassen.

Die derzeitigen Anzeichen auf eine steigende Inflation sollten allerdings sehr genau betrachtet werden, da diese beispielsweise durch die Energiepolitik stattlich beeinflusst und durch die hohe Neuverschuldung durch die Bundesregierung durchaus gefördert werden könnte.

 

Fazit

Insgesamt sorgt die Corona Pandemie für große Unsicherheiten bei der Bewertung der zukünftigen Entwicklung von Unternehmen. Den Wert eines Unternehmens zu ermitteln und sich auf einen Kaufpreis zu einigen, ist unter „normalen“ Bedingungen schon ein komplexer Prozess.

In einer anhaltenden Krise mit allen Unwägbarkeiten wird dieser Prozess jedoch noch einmal zusätzlich erschwert.

Insgesamt empfehlen wir, integrierte Planungsrechnungen zukünftig unter Berücksichtigung von Risikoanalysen respektive Szenarioanalysen durchzuführen, damit für unterschiedliche Szenarien zeitnah kurz- und mittelfristig eine sachgerechte Handlungsoption abgeleitet werden kann.

 

Um in unsicheren Zeiten erfolgreich Unternehmen zu bewerten und im Anschluss zu veräußern, müssen kreative Lösungen gefunden werden. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Prozess. Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne über unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt telefonisch bei uns unter 0611 – 99 94 00

 

 

[1] Fachlicher Hinweis des IDW Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) vom 25.03.2020.