Steuersenkungen ab dem 01. Juli 2020 – Was gilt es zu beachten?

Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen.Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 erfolgt eine begrenzte Herabsetzung der Umsatzsteuersätze.

Der Regelsteuersatz reduziert sich von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz in Höhe von sieben reduziert sich auf fünf Prozent.

Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung und nicht der der Rechnungsstellung oder Zahlung.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie müssen ab dem 01. Juli 2020 Rechnungen mit 16% bzw. 5% Umsatzsteuer ausweisen.
  • Sie müssen ggf. Änderungen der Verkaufspreise, Auszeichnungen und Etikettierung vornehmen.
  • Buchungen der Eingangs- und Ausgangsrechnung sind mit der herabgesetzten Umsatz- bzw. Vorsteuer zu versehen.
  • Kontaktaufnahme mit Softwareherstellern zur Lösung der IT-Anforderungen.
  • Sie müssen ggf. Änderung beim Ausweisung von Steuersätzen in den Kassensystemen vornehmen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in den nächsten zwei Wochen.

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt telefonisch bei uns unter 0611 – 99 94 00.