Förderung im Mittelstand durch BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). BAFA wird in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüfungsaufsicht tätig.

Der Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung liegt in der Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittelständische Unternehmen, um diese wettbewerbsfähig zu halten.

Zu den Förderprogrammen gehört auch unter Anderem die „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

Einige unserer Mandanten haben in den vergangenen vier Jahren diese Förderung bereits erfolgreich in Anspruch genommen. Mit der Wirkung vom 01. Januar 2021 hat BAFA beschlossen, die auslaufende Richtlinie von 2016 um zwei Jahre zu verlängern.

Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten, ungeachtet davon, ob Sie diesen Zuschuss in den vergangenen vier Jahren bereits beantragt und erhalten haben oder nicht.

 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen:

    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Bereits bestehende Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt tätig sind (Bestandsunternehmen)
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Fördergegenstand

Im Fall von Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann eine „allgemeine Beratung“ zu den Themen der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Unternehmensführung in Anspruch genommen werden.

Alternativ gibt es die Möglichkeit einer „speziellen Beratung“, hierzu gehört die Beratung von Unternehmen, die z.B. von einer Frau oder von MigrantInnen geführt werden oder Themen wie z.B. die bessere betriebliche Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund betrachten.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmensberatung zur Sicherung oder Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

 

Als registrierte Berater für dieses Förderprogramm unterstützen wir Sie gerne in Form einer Beratung.

Finden Sie hier mehr Informationen zur „Förderung des unternehmerischen Know-hows“.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne über unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt telefonisch bei uns unter 0611 – 99 94 00.