Ziel ist, das Stigma der Insolvenz abzubauenSanierung von Unternehmen: Was bringt der Gesetzentwurf?In dem Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), der Ende Oktober in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet wurde und nur noch der Zustimmung im Bundesrat bedarf, sind mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst. Ziel ist die Erleichterung der Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen in der Insolvenz und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen. Aus diesem Grund soll das Insolvenzverfahren für alle Beteiligten effektiver und planbarer ausgestaltet werden. Die Gläubiger – und damit auch wiederum involvierte Unternehmer – erhalten einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, den sie unter gewissen Voraussetzungen sogar für das Gericht bindend bestimmen können. Ferner soll das Institut der Eigenverwaltung gestärkt werden, indem man diese zur Regel macht, das bisher übliche Regelinsolvenzverfahren soll damit die Ausnahme werden. Auch hier erhalten die Gläubiger ein Bestimmungsrecht, an das das Insolvenzgericht unter bestimmten Voraussetzungen gebunden sein kann. Von erheblicher Bedeutung dürfte auch das neu eingeführte Schutzschirmverfahren sein, angelehnt an das Chapter 11-Verfahren im amerikanischen Recht. Der neue § 270 b InsO regelt dieses Herzstück des ESUG und bestimmt auf Antrag des in der Krise befindlichen Unternehmens auf dessen Vorschlag hin (!) einen vorläufigen Sachwalter für einen längstens drei Monate dauernden Zeitraum, währenddessen gegen das Unternehmen nicht vollstreckt werden darf. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um die Sanierung des Unternehmens durch einen zu erarbeitenden Insolvenzplan vorzubereiten, ohne Störfeuer durch die Gläubiger durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Durch diese Neuregelung soll insbesondere erreicht werden, dass Unternehmen rechtzeitig und wesentlich früher als bisher in der Krise einen Insolvenzantrag stellen. Durch die Auswahl des vorläufigen Sachwalters durch das Unternehmen selbst wird der Befürchtung vieler Unternehmer begegnet, bei einem Insolvenzantrag die Kontrolle über ihr Unternehmen zu verlieren. Es wird spannend sein, zu verfolgen, ob der Gesetzgeber sein Ziel erreichen wird, das Stigma der Insolvenz Schritt für Schritt abzubauen und so zu früheren Insolvenzanträgen zu kommen, die eine nachhaltige Sanierung eines Unternehmens wesentlich erleichtern. Dies wäre im Interesse der gesamten Wirtschaft zu wünschen. Dr. Fritz Westhelle, Fachanwalt für Insolvenz- und Arbeitsrecht, Westhelle & Partner, Kassel |